Sanierungsgebiet


Beschreibung


Ältere Bereiche einer Stadt können städtebauliche Missstände und Mängel aufweisen. Diese versucht man durch Beseitigung baulicher Anlagen, durch Neubebauung oder durch Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden oder des sonstigen Stadtraumes zu beheben. Hierzu wird für einen bestimmten Zeitraum ein Sanierungsgebiet festgesetzt, in welchem besondere rechtliche und finanzielle Bedingungen gelten.

In Sanierungsgebieten muss man sich an besondere Auflagen halten. Folgende Vorhaben und Rechtsvorgänge bedürfen im Sanierungsgebiet einer sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß § 144 Baugesetzbuch (Sanierungsgenehmigung):

- baugenehmigungspflichtige Vorhaben (Errichtung, Änderung oder Nutzugsänderung von baulichen Anlagen)
- erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht baugenehmigungs-, zustimmungs-, oder anzeigepflichtig sind (z.B. Dachdeckung, Einbau neuer Fenster und Türen, Fassadenanstriche, Modernisierung der Heizungs-, Sanitär- und Elektrotechnik, Gestaltung der Freianlagen, Maßnahmen an Schuppen und Nebengebäuden u.a.)
- Miet- und Pachtverträge für Gewerberäume mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
- Grundstückskaufverträge und die Veräußerung eines Erbbaurechtes
- Grundschuldbestellungen
- die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
- die Teilung eines Grundstückes


Sanierungsträger
ews Stadtsanierungsgesellschaft mbH
Grünberger Str. 26
10245 Berlin

Herr Lehmann
Tel.: 030/5124114