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Rundfunkgebühren, Befreiung beantragen


Beschreibung

Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.

Voraussetzung für eine Befreiung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller eine der unten aufgeführten Befreiungsvoraussetzungen erfüllt. Befreit werden kann der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte. Ein Haushaltsangehöriger kann nur für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte befreit werden:

  1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 27 bis 40 SGB XII) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).
    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder BVG
  2. Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 41 bis 46 SGB XII).
    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Grundsicherung nach SGB XII
  3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II). Hinweis: Der Zuschlag nach § 24 des SGB II ist durch Bundesgesetz seit 01.01.2011 entfallen.
    Vorzulegende Unterlagen: Die Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei der GEZ oder den Bewilligungsbescheid über den Bezug von Sozialgeld oder ALG II.
  4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).
    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen
  5. a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben.
    Vorzulegende Unterlagen: BAföG-Bescheid
    b. Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 99, 100 Nr. 5 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III) oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des SGB III, die nicht bei den Eltern leben.
    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
    c. Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III), die nicht bei den Eltern leben.
    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III
  6. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).
    Vorzulegende Unterlagen: Bescheid über die Feststellung Sonderfürsorgeberechtigter nach § 27 e BVG.
  7. a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.
    Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
    b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.
    Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
  8. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.
    Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
  9. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 61 bis 66 SGB XII) oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften.
    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder dem BVG oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften
  10. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) ein Freibetrag zuerkannt wird.
    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen oder Freibetrag nach § 267 LAG
  11. Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben.




Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Befreiung ist Art. 4 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.8.1991 in seiner zurzeit geltenden Fassung (siehe § 6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag).


Notwendige Unterlagen

Fügen Sie dem Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht einen aktuellen Bewilligungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen im Original oder in beglaubigter Kopie bei. Eine einfache Kopie reicht aus, wenn die ausstellende Behörde die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt hat. Sie können auch eine Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde zur Vorlage bei der GEZ übersenden.

 

So füllen Sie den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht aus:

Wo finden Sie die Teilnehmernummer?
Wenn Sie schon bei der GEZ angemeldet sind, finden Sie Ihre Teilnehmernummer auf der Anmeldebestätigung der GEZ, auf dem Kontoauszug der Bank, Sparkasse, Postbank oder auf der Einzahlungsquittung.

Wer soll befreit werden?
Tragen Sie bitte Name, Anschrift, Geburtsdatum und Familienstand ein.

Sind Sie umgezogen?
Wenn sich Ihre Anschrift seit der letzten Antragstellung geändert hat, tragen Sie neben dem Adressfeld die alte Anschrift unterhalb der Teilnehmernummer ein.

Welche Geräte sind schon angemeldet?
Geben Sie bitte an, welche Rundfunkgeräte bereits bei der GEZ angemeldet sind.
Grundsätzlich ist jedes herkömmliche Rundfunkgerät anmelde- und gebührenpflichtig. Ein neuartiges Rundfunkgerät ist gebührenpflichtig, wenn weder ein Radio noch ein Fernsehgerät angemeldet ist. Neuartige Rundfunkgeräte sind zum Beispiel Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung.

Sind Geräte noch nicht angemeldet?
Falls Sie Geräte haben und diese noch nicht angemeldet sind, füllen Sie die entsprechenden Felder des Antrags aus. Geben Sie unbedingt an, seit wann Sie die Geräte zum Empfang bereithalten. Der Antrag gilt als Anmeldung der Rundfunkgeräte.

Wer ist Antragsteller?

Geben Sie bitte an, ob Sie Haushaltsvorstand, Ehegatte oder sonstiger Haushaltsangehöriger sind.

Welche Befreiungsvoraussetzung erfüllen Sie?
Kreuzen Sie bitte an, welche Befreiungsvoraussetzung Sie erfüllen, und fügen Sie den aktuellen Nachweis bei, z. B. eine von der leistungsgewährenden Behörde ausgestellte „Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde" (Drittbescheinigung). Hat eine Behörde auf dem Antrag die Vorlage des Originals bestätigt, benötigen wir eine einfache Kopie, anderenfalls eine beglaubigte Kopie des Nachweises.

Welche Nachweise übersenden Sie mit dem Antrag?

  • Eine aktuelle Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei der GEZ von der leistungsgewährenden Behörde
    oder
  • einen aktuellen Bewilligungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen im Original oder in beglaubigter Kopie
    oder
  • eine einfache Kopie, wenn die ausstellende Behörde die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt hat.

Wenn Sie uns den Bewilligungsbescheid im Original zusenden, bitten wir Sie, diesen mit dem Wort "Original" zu kennzeichnen. Anderenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Originalbescheid vernichtet wird. Die „Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ" wird nicht zurückgesandt, da dieses Original zum Verbleib bei der GEZ bestimmt ist.

Vorsorgliche Antragstellung
Falls Sie einen vorsorglichen Antrag stellen möchten, kreuzen Sie bitte auf dem Antragsformular „vorsorglicher Antrag" an und nennen Sie die Nummer des zutreffenden Befreiungsgrundes.

Nicht vorzulegende Unterlagen
Nicht die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen: Rentenbescheid, Rentenbescheid wegen Erwerbsunfähigkeit, Wohngeldbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Bescheid über Pflegegeld nach den Pflegestufen I, II oder III der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB XI), sonstige Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge.

Nicht vergessen! Datum und Unterschrift.
Bitte unterschreiben Sie Ihren Antrag, denn ohne Unterschrift ist Ihr Antrag ungültig. Wurde der Antrag im Auftrag oder durch eine bevollmächtigte Person gestellt, ist dem Antrag eine Vollmacht beizufügen.

Eine Antragstellung per Fax oder e-Mail ist wegen des Fehlens der eigenhändigen Unterschrift nicht möglich. Außerdem liegen der GEZ die so zugesandten Nachweise nicht im Original oder in beglaubigter Kopie vor.

Wohin senden Sie Ihren Antrag?
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen senden Sie bitte an die GEZ 50656 Köln oder geben die Unterlagen bei der Stadtverwaltung ab.

Das Antragsformular können Sie auch online ausfüllen und ausdrucken. 


Fristen


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Gebühren

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