Rechts- und Ordnungsamt

Schiedsstellen


Beschreibung

Aufgabe der Schiedsstelle ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Insbesondere beschäftigt sich die Schiedsstelle mit:

· Nachbarschaftsstreitigkeiten
· Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
· Strafsachen

Die Schiedsstelle ist kein Schiedsgericht und im Gegensatz zu den früheren Schiedskommissionen zu einer Entscheidung in irgendeiner Art nicht berufen. Der Grundgedanke einer Schiedsstelle ist, dass eine Einigung durch Schlichtung der streitenden Parteien ohne das Einschalten eines Gerichtes erreicht werden soll.

In erster Linie kommen vermögensrechtliche Ansprüche für eine Schlichtungsverhandlung vor der Schiedsstelle in Betracht. Vermögensrechtlich ist ein Anspruch, wenn er auf Zahlung von Geld oder auf eine in Geld schätzbare Leistung gerichtet ist oder auf einem Rechtsverhältnis beruht. Beispielhaft sind die Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, Beachtung der Hausordnung oder Wahrung nachbarschaftsrechtlicher Belange. Weiterhin kann die Schiedsstelle auch zur Beilegung nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten angerufen werden, z.B. bei Ehrverletzungen im sozialen Bereich oder Ehrverletzungen im Zusammenhang mit anderen Rechtsstreitigkeiten (Sühneversuch nach § 389 Abs. 1 StPO)

Die Falkenberger Schiedsstelle bietet regelmäßig eine kostenlose Sprechstunde zur Beratung über die in ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten an.
Die Sprechstunde findet jeweils am 2. Donnerstag jeden Monats von 16:00 - 17:00 Uhr in Falkenberg/Elster, Außenstelle Stadtverwaltung, Heinrich-Zille-Straße 9a (2. OG) statt.


Unsere Schiedspersonen sind:

Frau Doris Schumann
Frau Silvia Jahnke (stellvertretende Schiedsperson)


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Um mit der in der Stadt Falkenberg/Elster arbeitenden Schiedsstelle Verbindung aufnehmen zu können, wenden Sie sich bitte an das Rechts-, Sozial- und Ordnungsamt der Stadt Falkenberg/Elster oder entnehmen Sie die Angaben dem Amtsblatt für die Stadt Falkenberg/Elster.


Gebühren

Auf der Grundlage der §§ 38 ff des Gesetzes über die Schiedsstellen erheben die Schiedsstellen für ihre Tätigkeit Kosten (Gebühren und Auslagen).

Die Höhe der Gebühr beträgt nach § 42 des Schiedsstellengesetzes 10,00 - 40,00 €.


Ansprechpartner

Andrea Wagenmann
Zimmer 15
Heinrich-Zille-Str. 9a
Telefon (035365) 41131
Telefax (035365) 41138