Rechts- und Ordnungsamt

Veranstaltung, anmelden einer Veranstaltung unter freiem Himmel


Beschreibung


Ausnahmegenehmigungen können für öffentliche Veranstaltungen erteilt werden, welche in der Zeit der gesetzlich festgelegten Nachtruhe (22.00 bis 06.00 Uhr) im Freien weitergeführt werden sollen.


Notwendige Unterlagen

Ein formloser Antrag, der 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung einzureichen ist. Der Antrag sollte enthalten: - Ansprechpartner (eine verantwort. Pers. mit Anschrift, Telefon) - Art der Veranstaltung - Tag und Ort der Veranstaltung - Voraussichtliche Dauer der Veranstaltung - Datum der Antragstellung, Unterschrift


Gebühren

Gemäß der Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz können für Ausnahmen vom Verbot, je nach Art und Größe der Veranstaltung, zwischen 10,00 und 767,00 Euro Gebühren erhoben werden.


Ansprechpartner

Simone Müller
Zimmer 11
Heinrich-Zille-Str. 9a
Telefon (035365) 41132
Telefax (035365) 41138