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Rechts- und Ordnungsamt

Veranstaltung, Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen


Beschreibung

Die Inanspruchnahme von Gehwegen und Fahrbahnflächen zur Aufstellung von Gerüsten, Bauzäunen, Lagerung von Baustoffen, Aufstellen von Abfallcontainern, Blumenkübeln, Schrägaufzügen, Werbestände, Plakatieren, Außenbewirtschaftung (Tische und Stühle), Aufstellen von Verkaufsständen über den Straßenanliegergebrauch (Gemeingebrauch) hinaus, bezeichnet man als Sondernutzung.

Als Straßenanliegergebrauch - und damit nicht als Sondernutzung - gilt insbesondere:

- Das Aufstellen von Baugerüsten, Baubuden, Bauzäune u.ä. bis zu 3 Tagen zwecks Instandhaltung der Gebäude
- Die Lagerung von Brenn- und Baumaterialien nicht mehr als 24 Stunden
- Die Lagerung von Altkleidern oder Altpapier bei Straßensammlungen, das Aufstellen von Mülltonnen und Sperrgut am Tag der Abfuhr

Weitere erlaubnisfreie Sondernutzungen sind beim zuständigen Sachbearbeiter zu erfragen.

Die Sondernutzung wird durch befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden. Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Näheres kann aus der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Falkenberg/Elster entnommen werden.


Notwendige Unterlagen

 

Die Benutzung der Straße über den Gemeinbedarf hinaus kann auf der Grundlage der Sondernutzungssatzung nach Einreichung eines formgerechten Antrages durch schriftliche Erlaubnis genehmigt werden. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Der Antrag enthält Angaben über die Anschrift des Antragstellers, genaue Lage und Bezeichnung der Maßnahme/Veranstaltung, Art und Umfang der Inanspruchnahme sowie Dauer der Maßnahme/Veranstaltung. Der Antragsteller muss ebenfalls einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO oder bei Veranstaltungen nach § 29 StVO beim Straßenverkehrsamt, Landkreis Elbe-Elster, einreichen. Wenn die Maßnahme/Veranstaltung den durch Erlaubnis festgelegten Zeitraum überschreitet, ist durch einen Antrag auf Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis die neue beabsichtigte Dauer der Sondernutzung einzureichen. Die Verwaltung kann eine Verlängerungserlaubnis dem Antragsteller erteilen. Die Erlaubnis für eine Sondernutzung kann versagt werden, wenn öffentliche Interessen der Sondernutzung entgegenstehen.

 


Ansprechpartner

Simone Müller
Zimmer 11
Heinrich-Zille-Str. 9a
Telefon (035365) 41132
Telefax (035365) 41138

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