Haltung eines Hundes nach § 6 der HundehV, anzeigen


Beschreibung

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) des Landes Brandenburg vom 25.Juli 2000 unterscheidet in große Hunde, in Hunde bei denen die Vermutung der Gefährlichkeit widerlegt werden kann und in Hunde bei denen die Gefährlichkeit nicht widerlegt werden kann. Gemäß der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg sind alle großen Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm anzeigepflichtig.

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

- Der Hund ist dauerhaft mit einem Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standart durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen. - Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht Größe, Alter, Farbe, Chipnummer) ist dem Ordnungsamt zusammen mit der Anzeige der Hundehaltung mitzuteilen. - Zum Nachweis der Zuverlässigkeit zum Halten eines großen Hundes legt der Hundehalter ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz vor. Das Führungszeugnis wird beim Einwohnermeldeamt der Stadt Falkenberg/Elster beantragt.


Gebühren

 

Gemäß Bundeszentralregistergesetz wird für das Führungszeugnis eine Gebühr von 13,00 € erhoben. Die Kosten für einen Mikrochip-Transponder müssen beim jeweiligen Tierarzt erfragt werden.

 


Formulare

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