Bannerbild, Blick auf den Markt und Rathaus | zur StartseiteBannerbild, Blick auf den Springbrunnen auf dem Marktplatz | zur Startseite

Rechts- und Ordnungsamt

Grabstein


Beschreibung


 

Die Aufstellung der Grabmale wird von der Friedhofsverwaltung der Stadt Falkenberg/Elster genehmigt und kontrolliert. Die Beantragung der Aufstellung eines Grabmales erfolgt durch den vom Bürger beauftragten Steinmetz. Die Ausführung der Arbeiten wird durch das vom Bürger beauftragte zugelassene Unternehmen (Steinmetz, Gärtner o.ä.) vorgenommen. Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung erteilen Zulassungen für gewerblich tätige Unternehmen (Steinmetz, Gärtner u.ä.). Die ständige Kontrolle und Herstellung der Standsicherheit nach dem Aufstellen der Grabmale liegt in Verantwortung des Bürgers.

Eine jährliche Überprüfung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Werden Mängel oder Unzulänglichkeiten festgestellt wird der Bürger darüber in Kenntnis gesetzt. Für die umgehende Wiederherstellung der Sicherheit an der Grabstätte ist der Bürger verantwortlich.


Notwendige Unterlagen


 

Ein Antrag zur Aufstellung eines Grabmales wird von der Friedhofsverwaltung der Stadt Falkenberg/Elster ausgehändigt und durch das beauftragte Unternehmen weiter bearbeitet.


Gebühren


 

Gebühren entstehen entsprechend der derzeit gültigen Satzung.


Ansprechpartner

Manuel Schmidt
Heinrich-Zille Str. 9a
Telefon (035365) 41139

Fußbereich, Maerker Logo, Link zur Maerker Meldung Fußbereich, Spreegas Logo, Link zur Startseite von Spreegas Fußbereich, Sparkasse Elbe-Elster Logo, Link zur Homepage der Sparkasse Elbe-Elster Fußbereich, Link zum Veranstaltungskalender der Stadt Falkenberg/Elster Fußbereich, Haus des Gastes Logo, Link zur Homepage Haus des Gastes Fußbereich, Brand aktuell Logo, Link zu ESF BRANDaktuell News Fußbereich, Envia Logo, Link zur Homepage von enviaM Fußbereich, Erholungsgebiet Kiebitz Logo, Link zur Homepage des Erholungsgebiet Kiebitz Fußbereich, Städte und Gemeindebund Logo, Link zur Homepage des Städte und Gemeindebunds