Fundangelegenheiten


Beschreibung

 

Fundsachen sind verlorene Sachen, die der Finder in Besitz genommen hat. Der Finder muss dies bei der Stadtverwaltung anzeigen und mitteilen, wo der Fundgegenstand für die Zeit der Aufbewahrungsfrist (6Monate) verwahrt wird. Wenn der Eigentümer einer Fundsache ermittelt werden kann (Geldbörse mit Papieren u. dergl.), wird er über den Fund in Kenntnis gesetzt. Die Aushändigung der Fundsache wird vermerkt und durch Unterschrift bestätigt.

Wird eine Fundsache durch den Eigentümer nicht abgeholt und der Finder hat auf den Eigentumserwerb verzichtet oder es handelt sich um einen Gegenstand, welcher durch eine abgabepflichtige Person (z.B. Mitarbeiter der Stadtverwaltung) gefunden wurde, wird dieser Fundgegenstand nach der Aufbewahrungszeit öffentlich versteigert. Ort und Zeitpunkt werden im Amtsblatt für die Stadt Falkenberg/Elster veröffentlicht.

Vor einer Versteigerung von Fundsachen wird der Wert geschätzt und als Mindestgebot festgesetzt.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Eigentumsnachweise bei verlorenen Sachen oder Tieren