Bauamt

Straßenausbaubeiträge


Kurzinformationen


Gemäß § 8 Abs.1 Kommunalabgabengesetz Brandenburg (KAG Bbg) sind die Gemeinden verpflichtet, bei den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen Beiträge zu erheben. Beiträge sind Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Erneuerung und Verbesserung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen oder Teilen davon dienen. Beiträge werden von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

Am 06.04.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Falkenberg/Elster nachfolgende Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Falkenberg/Elster (Kernstadt) und OT Schmerkendorf beschlossen. Die Straßenbaubeitragsatzung ist im Amtsblatt für die Stadt Falkenberg/Elster vom 28.04.2006 öffentlich bekannt gemacht worden.

Ansprechpartner

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