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Bauamt

Flächennutzungsplan


Kurzinformationen

Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in ihren Grundzügen dar. Aus dem Flächennutzungsplan, der nur für die Verwaltung verbindlich ist, müssen die Bebauungspläne entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan bildet somit die Grundlage für die städtebauliche Entwicklung der Stadt. Anders als beim Bebauungsplan kann der einzelne Bürger aus dem Flächennutzungsplan keine Rechtsansprüche ableiten. In den Grundzügen wird festgelegt, wo und in welcher Dichte was gebaut werden kann, welche Freiflächen erhalten werden sollen und welche Flächen für öffentliche Einrichtungen oder Verkehrstrassen freizuhalten sind. Für die Beurteilung kleinerer Bauvorhaben wie z.B. Einfamilienhäuser bietet der Flächennutzungsplan eine erste Orientierung.

Der Flächennutzungsplan gibt den Rahmen vor, in dem die zukünftige Entwicklung stattfinden darf. Es ist kein Umsetzungsplan. Weder enthält er verbindliche Realisierungstermine noch kann er Grundstückseigentümer zur Umsetzung von Baumaßnahmen zwingen. Bebauungspläne für größere Vorhaben der Stadtentwicklung müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Bestehende Gebäude sind auch dann gesichert, wenn der Flächennutzungsplan an dieser Stelle eine andere Nutzung vorsieht (Bestandsschutz).

Der Flächennutzungsplan enthält viele Informationen, die für Grundstücksbesitzer von Interesse sein könnten.

Zum Beispiel:

  • Biotope, Natur- oder Landschaftsschutzgebiete
  • Planung von wichtigen Verkehrstrassen
  • neue Gewerbe- und Wohngebiete
  • zukünftige Grünflächen (auch Sportanlagen und Kleingärten)
  • Entwicklung der Schulen und Kindertagesstätten
  • bestehende Bodendenkmale
  • Altlastenflächen oder entsprechende Verdachtsflächen

Ansprechpartner

Gundula Manigk
Zimmer 27
Heinrich-Zille-Str. 9a
Telefon (035365) 41161
Telefax (035365) 41145

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