Bauamt

Grundstücksangelegenheiten


Kurzinformationen

Die Bereitstellung von städtischen Grundstücken erfolgt durch den Sachbereich Liegenschaften. Hier erhalten Sie Auskunft darüber, ob städtische Flächen für den Verkauf oder zur Vergabe von Nutzungsrechten zur Verfügung stehen. Der Kaufpreis ist abhängig vom betroffenen Grundstück entsprechend seiner örtlichen Lage nach der Bodenrichtwertkarte und entspricht regelmäßig dem vollen Verkehrswert des Grundstücks.

Bearbeitung von Grundbuchangelegenheiten kommunaler Grundstücke bzw. zugunsten kommunaler Rechte:

 

Anträge auf Erteilung einer Löschungsbewilligung für Eintragungen, die im entsprechenden Grundbuch zu Gunsten der Stadt (oder Ortsteil) eingetragen sind, sind ebenfalls schriftlich unter Beifügung eines Grundbuchauszuges zu beantragen.


Rechtsgrundlagen

 


Notwendige Unterlagen

Bitte reichen Sie einen schriftlichen formlosen Antrag mit folgenden Angaben ein:


Ansprechpartner

Monika Hanisch
Zimmer 24
Heinrich-Zille-Str. 9a
Telefon (035365) 41163
Telefax (035365) 41145