Bauamt

Dorferneuerung


Kurzinformationen


Unter Dorferneuerung versteht man die in Deutschland staatlich geförderten Programme, wie zum Beispiel die integrierte ländliche Entwicklung (ILE), die die baulichen, verkehrstechnischen und kulturellen Verhältnisse in Dörfern verbessern sollen.

Voraussetzungen für eine Förderung der ILE sind:


Gefördert werden sollen folgende Ziele:


Dazu gehören insbesondere:


Notwendige Unterlagen


Die Anträge auf Förderung sind formgebunden bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung zu stellen.

Gebühren


Auskünfte und Beratungen durch das Bauplanungsamt sind grundsätzlich gebührenfrei.

Ansprechpartner

Annegret Quick
Zimmer 26
Heinrich-Zille-Str. 9a
Telefon (035365) 41169
Telefax (035365) 41145