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Bauamt

Dorferneuerung


Kurzinformationen


Unter Dorferneuerung versteht man die in Deutschland staatlich geförderten Programme, wie zum Beispiel die integrierte ländliche Entwicklung (ILE), die die baulichen, verkehrstechnischen und kulturellen Verhältnisse in Dörfern verbessern sollen.

Voraussetzungen für eine Förderung der ILE sind:

  • ländlicher Ort (Ortsteil) mit einer Einwohneranzahl unter 10.000
  • Maßnahmen müssen den Zielen und Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung sowie einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, des Denkmalschutzes, des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege, der Wasserwirtschaft und des öffentlichen Verkehrs entsprechen
  • Ab 01. Juli 2005 sollen integrierte ländliche Entwicklungskonzepte mit Schwerpunktsetzung Grundlage einer Förderung von einzelnen Maßnahmen sein.
  • Vorlage eines Nutzungskonzeptes und für Dorfentwicklungsmaßnahmen ein beschlossenes Dorfentwicklungskonzept

Gefördert werden sollen folgende Ziele:

  • die Dorferneuerungsplanung,
  • gestalterische, städtebauliche und landschaftspflegerische Betreuung sowie intensiven Maßnahmen

Dazu gehören insbesondere:

  • Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse sowie der Aufenthaltsqualität von Straßen und Plätzen
  • kleinere Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung des ländlichen Charakters,
  • Erhaltung ortsbildprägender Bausubstanz,
  • Neu-, Aus- und Umbau von Gemeinschaftsanlagen,
  • Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher sowie leerstehender ortsbildprägender Bausubstanz

Notwendige Unterlagen


Die Anträge auf Förderung sind formgebunden bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung zu stellen.

Gebühren


Auskünfte und Beratungen durch das Bauplanungsamt sind grundsätzlich gebührenfrei.

Ansprechpartner

Annegret Quick
Zimmer 26
Heinrich-Zille-Str. 9a
Telefon (035365) 41169
Telefax (035365) 41145

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