Bauamt

Baumschutz


Kurzinformationen


Bäume und Sträucher unterstehen dem "öffentlichen Schutz".
Regelungen dazu wurden in der Verordnung des Landkreises Elbe-Elster zum Schutz von Bäumen, Feldhecken und Sträuchern getroffen. Waldbäume sind ausgenommen; für diese gilt das Landeswaldgesetz.

Schutzzweck dieser Verordnung ist die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Belebung, Gliederung und Pflege des Ortsbildes, die Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas und der kleinklimatischen Verhältnisse sowie die Schaffung von Zonen der Ruhe und Erholung. Bei der Fällung von Bäumen ist unbedingt der gesetzlich geregelte Schutz- von Nist-, Brut- und Lebensstätten zu beachten. Eine Fällung ist nur außerhalb der Vegetationsperiode, in der Zeit vom 01.10.- 28.02., durchzuführen.

Ist es notwendig Fällungen innerhalb der Vegetationsperiode durchzuführen, z.B. wegen der Gefährdung der Verkehrssicherheit, aufgrund einer Krankheit oder wegen extremer Verschattung, ist eine Ausnahmegenehmigung beim Landkreis Elbe-Elster zu beantragen.

Der Antrag auf eine Fällgenehmigung ist durch den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten des Baumes zu stellen. Dieser Antrag ist mit einer schriftlichen Begründung, einer Lageskizze und einem Foto des bzw. der betreffenden Bäume an den

Landkreis Elbe-Elster
Umweltamt
Untere Naturschutzbehörde
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg

zu senden oder persönlich dort abzugeben.

Die Anträge erhalten Sie beim Landkreis Elbe-Elster und natürlich bei uns in der Bauverwaltung der Stadt Falkenberg/Elster.


Rechtsgrundlagen


Gebühren


Die Erteilung der Genehmigung ist gebührenpflichtig. Desweiteren entstehen Kosten für Ersatzpflanzungen. Im Normalfall werden als Ersatz für einen gefällten Baum zwei neue Bäume beauflagt.

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen der Landkreis Elbe-Elster und die Bauverwaltung der Stadt Falkenberg/Elster gerne zur Verfügung.


Ansprechpartner

Marcel Heinrich
Zimmer 26
Heinrich-Zille-Str. 9a
Telefon (035365) 41168
Telefax (035365) 41145