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Rechts- und Ordnungsamt

Aufenthaltsbescheinigung


Kurzinformationen


In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung verlangt. Diese enthält nachstehende Daten:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Familienstand
  • Staatsangehörigkeit
  • Religion
  • aktuelle Anschrift
  • Tag des Einzuges

Eine Aufenthaltsbescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.


Notwendige Unterlagen


Personalausweis oder Reisepass


Gebühren


Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI) ist für die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung eine Gebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten.


Ansprechpartner

Petra Finke
Markt 3
Telefon (035365) 41125
Telefax (035365) 41122

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