Rechts- und Ordnungsamt
Aufenthaltsbescheinigung
Kurzinformationen
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung verlangt. Diese enthält nachstehende Daten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit
- Religion
- aktuelle Anschrift
- Tag des Einzuges
Eine Aufenthaltsbescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI) ist für die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung eine Gebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten.
Ansprechpartner
Petra Finke
Markt 3
(035365) 41125
(035365) 41122