Bauamt
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Kurzinformationen
Die Grundsätze und der Gegenstand des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege werden im Gesetz über Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz BbgDSchG) geregelt. In der Regel ist für die Belange des Denkmalschutzes die untere Denkmalschutzbehörde zuständig. Die Aufgaben der Stadt im Rahmen des Denkmalschutzes beschränken sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche:
- Wahrnehmung kommunaler Belange des Denkmalschutzes
- Erarbeitung von Satzungen gemäß Denkmalschutzgesetz (Denkmalbereichssatzungen)
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Allgemeine Anfragen zu den Denkmälern sind laut Denkmalliste in
a) mündlicher oder
b) schriftlicher Form
möglich.
Anträge auf erlaubnispflichtige Maßnaben müssen grundsätzlich in schriftlicher Form erfolgen.
Für Denkmäler ist die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Elbe-Elster zuständig. Hier können auch die Antragsunterlagen angefordert werden.
Diese Anträge müssen mindestens enthalten:
- Objekt bzw. Gegenstand laut Denkmalliste
- Inhalt der Maßnahme
- voraussichtliche Kosten und Dauer der Maßnahme
- Sind sonstige Genehmigungen erforderlich bzw. liegen diese vor?
Ansprechpartner
Gundula Manigk
Zimmer 27
Heinrich-Zille-Str. 9a
(035365) 41161
(035365) 41145